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Der Pfandkredit oder die Pfandleihe gilt als das älteste Kreditgewerbe der Welt. Schon im Mittelalter wurden Wertgegenstände gegen ein Darlehen verpfändet. Heute gibt es die "Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher" vom 1. Februar 1961, der das Pfandkreditgewerbe zu einem seriösen und erfolgreichen Geschäft geführt hat. Der Ablauf ist einfach, viel einfacher als ein Kredit bei einer Bank:
- - Sie kommen mit Ihrem Wertgegenstand und Ihrem Personalausweis in unser Leihhaus. Mehr brauchen Sie nicht!
- - Wir schätzen den Wert - schnell und fair. Den Gegenwert erhalten Sie sofort in bar ausgezahlt
- - Sie haben drei Monate Zeit, Ihren Wertgegenstand wieder einzulösen. Wir behalten lediglich die Zinsen und Gebühren ein.
- Diese sind gesetzlich festgelegt, so dass Sie fest kalkulieren können
- - Sollten Sie innerhalb der drei Monate das Pfand nicht auslösen, verlängern wir die Leihfrist nochmals um einen Monat
- - Anschließend wird der Wertgegenstand öffentlich versteigert
- - Der Mehrerlös steht Ihnen zu - abzüglich der Zinsen und Gebühren
- - Wenn Sie zufrieden waren, kommen Sie dann bald wieder zu uns!
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